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Handlungsleitfaden für Lang-Lkw-Routen

08.10.2020, Nr.: 13/2020

Seit Anfang 2017 sind Lang-Lkw für den streckenbezogenen Dauerbetrieb zugelassen. Allerdings dürfen sie nur ein geprüftes Streckennetz befahren. Die Bundesländer regeln derzeit die Prüfung eines entsprechenden Positivnetzes unterschiedlich. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungen wurde deshalb im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein Handlungsleitfaden erstellt. Die Verwaltungen erhalten damit eine praxisgerechte Arbeitshilfe für Freigabeprüfungen von Lang-Lkw-Routen.

Die Grafik zeigt die 5 Typen des Lang-Lkw Handlungsleitfaden für Lang-Lkw-Routen Mögliche Fahrzeugkombinationen nach der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) (Bild:BASt)

Der Betrieb von Lang-Lkw findet auf Grundlage einer Ausnahmeverordnung statt. Wegen der abweichenden Fahrzeugabmessungen entsprechen die Fahrverläufe eines Lang-Lkw nicht immer denen eines konventionellen Lkw. In den Prüfprozess einer Streckenfreigabe müssen deshalb alle Verkehrsanlagen im Zuge einer Route einbezogen werden. Die Prüfung und Freigabe von Strecken für das Positivnetz stellen die Straßenbauverwaltungen und Verkehrsbehörden der Länder somit vor besondere Herausforderungen.

Im Auftrag der BASt entwickelte die Technische Universität Dresden deshalb einen Leitfaden, der den Anforderungen der Praxis gerecht werden soll. Straßenverkehrs- und Straßenbauverwaltungen soll damit eine widerspruchsfreie und einheitliche Hilfestellung sowie mögliche Prüfkriterien zur Freigabeprüfung von Routen für Lang-Lkw zur Verfügung gestellt werden. Den zuständigen Behörden wird die Anwendung empfohlen.

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