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Barrierefrei reisen im Fernlinienbus

11.08.2020, Nr.: 10/2020

Fernbusse im Linienverkehr werden immer beliebter und niemand soll von der Nutzung ausgegrenzt werden. Seit Jahresbeginn 2020 müssen deshalb alle Kraftomnibusse, die im Fernbuslinienverkehr eingesetzt werden, den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht werden. Das von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mitgestaltete “Hand-buch Barrierefreiheit im Fernlinienverkehr” enthält alle wichtigen Informationen für Nutzer, Betreiber und Planer in den drei Themenfeldern Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb.

Das Foto zeigt die seitliche Frontpartie eines Busses mit 2 Aufklebern, die die Nutzungsmöglichkeit des Busses für bewegungseingeschränkte Personen anzeigen Barrierefrei reisen im Fernlinienbus Seit Jahresbeginn 2020 müssen alle Busse im Fernbuslinienverkehr die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen (Bild: STUVA)

Seit dem 1. Januar 2020 muss auf Fernbuslinien die Möglichkeit geschaffen sein, mit barrierefreien Bussen das Ziel zu erreichen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird damit den wachsenden Mobilitätsansprüchen älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen Rechnung getragen. In dem unter Federführung der BASt auf Grundlage eines Forschungsprojekts realisierten Handbuch zur Barrierefreiheit im Fernlinienverkehr sind alle Informationen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und optionalen Maßnahmen zusammengefasst.

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit sind je nach Mobilitätsbeeinträchtigung unterschiedlich. Sowohl die Auslegung der eingesetzten Busse als auch die Infrastruktur und der Betrieb müssen darauf eingerichtet sein. Motorisch eingeschränkte Personen sind beim Ein- und Ausstieg oft auf Hilfe angewiesen. Flach gehaltene Stufen und richtig angebrachte Handläufe kommen den Bedürfnissen von Menschen mit Gehbehinderungen entgegen, Rampe oder Hublift erleichtern Rollstuhlfahrern den Einstieg. In jedem Bus sind 2 Plätze vorgesehen, die für Rollstühle geeignet sind. Piktogramme vereinfachen die Orientierung außerhalb und innerhalb des Busses. Fahrer können per Anforderungstaster kontaktiert werden.

Schrittweise realisiert wird die Errichtung einer ebenfalls barrierefreien Infrastruktur, um die Erreichbarkeit von Fernbussen zu gewährleisten. Bisher sind reguläre Haltestellen und Fernbusbahnhöfe erst teilweise barrierefrei gestaltet, also beispielsweise mit entsprechenden Wartezonen und sanitären Anlagen ausgestattet. Eine flächendeckende Verbesserung der Situation an Haltepunkten wie Rast- oder Autohöfen ist wünschenswert. Für die Buchung sowie die Informationsvermittlung vor und während der Fahrt stehen regulär sowohl visuelle als auch akustische Kommunikationswege zur Verfügung.

Es wird erwartet, dass das Handbuch zur zügigen Verbreitung zielführender Lösungen in den Bereichen Fahrzeuge, Infrastruktur und Betrieb beiträgt. Die aktuell für Deutschland geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von Bussen, die im Fernbuslinienverkehr eingesetzt werden, könnten künftig auch auf europäischer Ebene relevant sein. Auf der Grundlage des BASt-Projekts hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits konkrete Vorschläge zur Änderung der UN/ECE Regelung 107 eingereicht.

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