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Ein neuer Regelungsentwurf mit fahrzeugtechnischen Anforderungen an die Sicherheit von Systemen des automatisierten Fahrens wurde am 24. Juni 2020 bei der UN ECE in der entscheidenden Instanz zur Abstimmung gestellt und angenommen. Dadurch wird es ab 2021 erstmals möglich sein, dass entsprechend ausgestattete Fahrzeugtypen eine Genehmigung im Rahmen internationaler Vorschriften erhalten.
Auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen können ab 2021 spezielle Systeme bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h selbstständig automatisiert die Längs- und Querführung des Fahrzeugs übernehmen. Solche Systeme werden unter dem Begriff ALKS (Automated Lane Keeping Systems) geführt. Ein ALKS ist somit das erste elektronische System im Fahrzeug, bei dem Fahrer von der Pflicht der Fahraufgabe zeitweise vollständig entbunden werden können (Level 3 gemäß SAE-Standard J3016) – beispielsweise im Stau auf der Autobahn. Das ALKS muss dabei auch in kritischen Situationen zum Beispiel durch Notbremsen selbstständig agieren. Es muss seine Funktionsgrenzen rechtzeitig selbst erkennen, um eine sichere Rückübergabe an die Fahrer mit der entsprechenden deutlichen Aufforderung zu leisten. Dabei muss während der Rückübergabe das System noch mindestens 10 Sekunden lang in der Lage sein, die Fahraufgabe auszuführen. Übernehmen Fahrer wider Erwarten nicht, muss das System das Fahrzeug in einen risikominimalen Zustand überführen.
Die Abteilung Fahrzeugtechnik der BASt hat die Entwicklung dieses Regelungsentwurfs eng begleitet und das Bundesverkehrsministerium durch Anforderungsdefinitionen, Fahrversuche, Fahrsimulatoruntersuchungen und Entwicklung von Testszenarien sowie bei Fragen der Fahrmodusspeicherung unterstützt.
Aktuell wird bereits daran gearbeitet, die Vorschrift dahingehend zu erweitern, dass zukünftig höhere Maximalgeschwindigkeiten und automatisierte Spurwechsel ermöglicht werden können.
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