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MPU 2016: Rund 90.000 Gutachten

14.08.2017, Nr.: 10/2017

91.185 Personen mussten sich im Jahr 2016 im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Damit bleibt die Zahl der MPU im Vergleich zum Vorjahr konstant. Der häufigste Grund für ein Gutachten war Alkoholauffälligkeit. Dies zeigt die jährliche Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Das Diagramm zeit die verschiedenen Gründe einer Begutachtung in Prozent MPU 2016: Rund 90.000 Gutachten Im Jahr 2016 führten die 16 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung 91.185 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch (Quelle: BASt)

Knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen wurden als „geeignet“ beurteilt. Rund 35 Prozent mussten als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft werden.

Alkoholauffälligkeit war in 2016 der häufigste Grund für eine Begutachtung. Die Zahl der MPU wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit sank 2016 jedoch im Vergleich zu 2015 um über elf Prozent. Die Anzahl der Alkoholauffälligkeiten in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit reduzierte sich in 2016 um sieben Prozent. Auch sank die Zahl der MPU wegen erstmaliger Alkoholauffälligkeit im Vergleich zu 2015 wieder leicht, nachdem es hier von 2014 zu 2015 einen geringen Anstieg gegeben hatte.

Weiter angestiegen sind die Begutachtungsanlässe aufgrund von Betäubungsmitteln (um 4,3 Prozent). Im Verhältnis zur Alkoholauffälligkeit ist die Anzahl jedoch nur halb so hoch.

Das MPU-Gutachten ist die medizinische und psychologische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.

Weitere Informationen:

Abdruck honorarfrei – Belegexemplar erbeten.

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