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Neue „General Safety Regulation

Einführung von Fahrassistenzsystemen und neuen Maßnahmen der passiven Sicherheit mit Priorität auf der Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern

Das Foto zeigt einen Dummy auf einem Fahrrad. Abbiegeassistenzsysteme im Test

Alle 10 Jahre überprüft die EU-Kommission, welche neuen Technologien einen fahrzeugseitigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten können und verpflichtend gefordert werden sollten. Diese Überprüfung hat gerade stattgefunden, die Ergebnisse und Planungen sind veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil der Revision der „Allgemeinen Sicherheitsverordnung“ – der „General Safety Regulation“ (GSR, Verordnung (EU) 2019/2144, in Kraft seit 5. Januar 2020) – ist die Einführung von Fahrassistenzsystemen sowie neuen Maßnahmen der passiven Sicherheit mit Priorität auf der Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmern.

Mit der GSR wird beispielsweise der Abbiegeassistent für alle schweren Fahrzeuge verbindlich vorgeschrieben, ab 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 2024 für alle Neuzulassungen. Das bedeutet, dass ab 2024 keine Lkw (über 3,5 Tonnen) und keine Busse (mehr als 9 Sitzplätze) ohne Abbiegeassistent mehr in den Verkehr kommen. Darüber hinaus werden ab 2024 für neue Typen und ab 2026 für neue Fahrzeuge Notbremsassistenzfunktionen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge eingeführt.

Schließlich sieht die GSR ab 2024 für neue Fahrzeugtypen und ab 2026 für alle neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge einen deutlich erweiterten, große Teile der Windschutzscheibe inkludierenden Prüfbereich der Fahrzeugfronten vor. Hierdurch soll ein verbesserter Schutz von verunfallenden Radfahrern sichergestellt werden.

Die BASt hat maßgeblich an der GSR mitgewirkt: Die technische Vorschrift für den Abbiegeassistenten basiert im Wesentlichen auf Erkenntnissen aus ihren Forschungsarbeiten (BASt-Bericht F104). In den Expertengruppen, die die konkreten Anforderungen für Abbiege- und Notbremsassistenz erarbeitet haben, hat die BASt das BMVI vertreten. Sie hat dort die Arbeit mit eigenen Fahrversuchen sowie ihrer Expertise maßgeblich gelenkt, sodass sichergestellt ist, dass sich die Anforderungen verlässlich testen lassen und dass die Systeme ihre Wirkung im Verkehr auch tatsächlich entfalten.

Im Ergebnis ist schon jetzt klar, dass Notbremsassistenten Kollisionen zwischen Fußgängern und Pkw bis 42 km/h Fahrgeschwindigkeit vermeiden können müssen – für Fahrradszenarien finden gerade die letzten Abstimmungen statt. Abbiegeassistenten müssen so ausgelegt sein, dass sie bis 30 km/h Lkw-Geschwindigkeit eine ausreichend frühe Warnung geben. Im Bereich des passiven Fußgängerschutzes ist die GSR in weiten Teilen einer, auf einem Forschungsprojekt der BASt basierenden, Empfehlung eines erweiterten Prüfbereichs gefolgt. Die Methoden zur genauen Definition der zukünftigen Anprallbereiche und Prüfbedingungen wurden im Januar 2020 in einem mehrtägigen Meeting der Task Force GSR und anschließendem Workshop bei der BASt erarbeitet.