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FÜAS-Schein-Lehrgang - Eignungsnachweis gemäß ZTV-ING Teil 6 Abschnitt 7 (ehemals ZTV-ING 8-2)
In ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 7 „Fahrbahnübergänge aus Asphalt“ (ehemals ZTV-ING 8-2) wird unter Ziffer 1 festgelegt, dass bei der Ausführung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt die Arbeiten ständig durch eine sachkundige Fachkraft des Auftragnehmers zu überwachen sind, die durch Praxis und Schulung die Qualifikation erlangt hat.
Der Nachweis erfolgt durch den „FÜAS-Schein“, der auf der Grundlage einer dreitägigen Schulung mit abschließender Prüfung erworben werden kann.
Im Seminar werden die folgenden Themen behandelt:
Die Gültigkeit des FÜAS-Scheins beträgt 5 Jahre, siehe ZTV-ING 6-7, Ziffer 4. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des FÜAS-Scheins ist zur Aufrechterhaltung des Qualifikationsnachweises eine erneute Schulung nach den Vorgaben des Ausbildungsbeirates durchzuführen.
Folgende Seminartermine sind vorgesehen: