HinweisCookies
Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.
Beläge und Fahrbahnübergänge von Straßenbrücken
"Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)" regeln im Teil 6 "Brückenbeläge" (ehemals Teil 7) im
sowie im
Zur Steigerung der Ausführungsqualität sowie zur Pflege und der sachgerechten Instandsetzung der Brückenbeläge und der Fahrbahnübergänge ist es erforderlich, dem Personal der öffentlichen Auftraggeber für Ausschreibung und Bauüberwachung das in den Regelwerken enthaltene neue fachspezifische theoretische und praktische Wissen zu vermitteln. Da diese Aufgaben zunehmend auch von privaten Ingenieurbüros im Auftrag der öffentlichen Auftraggeber durchgeführt werden, ist das Seminar auch für diesen Personenkreis relevant.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist daher beauftragt, ein auf diese Erfordernisse zugeschnittenes Schulungsprogramm auszuarbeiten und anzubieten. Das Programm für das zweitägige Weiterbildungsseminar "Beläge und Fahrbahnübergänge von Straßenbrücken" trägt diesem Anspruch Rechnung. Das Seminar wird eine Vermittlung von theoretischem Wissen mit der Demonstration von Prüfungen und Messungen verknüpfen.
Die Teilnehmer erhalten zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.
Seit 2006 findet das Seminar ´"Beläge und Fahrbahnübergänge“ im Lehrbauhof Lauterbach statt.
Als nächster Termin ist vorgesehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass das zweitägige Seminar nicht als Qualifikationsnachweis für das Führungspersonal (Kolonnenführer, Bauleiter) der ausführenden Firmen gilt.
In ZTV-ING Teil 6 „Brückenbeläge“, Abschnitt 1 bis 4 ist festgelegt, dass bei der Ausführung von Abdichtungsarbeiten auf befahrenen Flächen von Ingenieurbauwerken die Arbeiten ständig durch eine sachkundige Fachkraft des Auftragnehmers zu überwachen sind, die durch Praxis und Schulung die Qualifikation erlangt hat. Der AB-BA-Schein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Zur Verlängerung des Qualifikationsnachweises ist eine erneute AB-BA-Schulung erforderlich.
Bei inländischen Bietern ist die Eignung durch den AB-BA-Schein des Ausbildungsbei-rat Brückenabdichtung (AB-BA) bei der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. zu erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das zweitägige Seminar nicht als Qualifikationsnachweis für das Führungspersonal (Kolonnenführer, Bauleiter) der ausführenden Firmen gilt.
In ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 7 „Fahrbahnübergänge aus Asphalt“ ist unter Ziffer 1 festgelegt, dass bei der Ausführung von Fahrbahnübergängen aus Asphalt (FÜAS) die Arbeiten ständig durch eine sachkundige Fachkraft des Auftragnehmers zu überwachen sind, die durch Praxis und Schulung die Qualifikation erlangt hat. Der FÜAS-Schein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Zur Verlängerung des Qualifikationsnachweises ist eine erneute FÜAS-Schulung erforderlich.
Bei inländischen Bietern ist dieser Nachweis durch den FÜAS-Schein des Ausbildungsbeirates FÜAS-Schein bei der Gütegemeinschaft der Hersteller von Fahrbahnübergängen aus Asphalt e.V. zu erbringen.
Manfred Eilers
Telefon: 02204 43-6204