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Straßenbrücken im Bestand - Nachrechnung

Liste der vordringlich zu untersuchenden Brücken im Bestand der Bundesfernstraßen

Entsprechend einer Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat das Bundesverkehrsministerium den Straßenbauverwaltungen der Länder im Jahr 2010 rund 2.200 Teilbauwerke zur Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestandes der Bundesfernstraßen benannt, die entsprechend der Dringlichkeit höchste Priorität haben und vordringlich zu untersuchen sind. Hierzu gehören 1.263 Teilbauwerke im Zuge von Autobahnen und 929 Teilbauwerke im Zuge von Bundesstraßen.

Zu den Listen dieser Bauwerke werden noch folgende Hinweise gegeben:

  1. Die Listen basieren auf Teilbauwerke gemäß ASB-ING.
    Bei Brücken, deren Bauwerksname mehrfach aufgeführt ist, handelt es sich z.B. um die Teilbauwerke verschiedener Richtungsfahrbahnen, bei Autobahnknotenpunkten auch um Rampenbauwerke.
  2. Datengrundlage der Listen ist die Bauwerksdatenbank von Brücken und anderer Ingenieurbauwerke der Bundesfernstraßen mit Stand 03/2008. Insofern können in der Liste genannte Brücken in der Zwischenzeit durch Instandsetzungen, Verstärkungen oder Ersatzbauten bereits ertüchtigt worden sein.

Erfahrungssammlung

Das Bundesverkehrsministerium hat mit Schreiben StB17/7192.70/23-1425389 vom 26.05.2011 die "Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" (Nachrechnungsrichtlinie) bekannt gegeben.

Ein Gremium aus Fachleuten der Verwaltung, der Wissenschaft und der Praxis haben bisherige Erfahrungen bei der statistischen Überprüfung von Bestandsbauwerken sowie Ergebnisse von gezielt durchgeführten Forschungsprojekten für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Nachrechnung und Ertüchtigung bestehender Straßenbrücken in einer Richtlinie zusammengefasst.

Fragen und Stellungnahmen zur Nachrechnungslinie und zu deren Auslegung können per E-Mail an die BASt gerichtet werden. Diese können nur aufgenommen und beantwortet werden, wenn dazu das dafür bereit gestellte Formblatt verwendet wird. Die eingehenden Fragen und Stellungnahmen werden gesammelt und an das zuständige Gremium zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen zur Nachrechnungsrichtlinie werden hier bekannt gegeben.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße  53
    51427 Bergisch Gladbach
  • Daniel Eickmeier
    Telefon: 02204 43-6403

  • Ralph Holst
    Telefon: 02204 43-6400

  • Fragen und Stellungnahmen zur Nachrechnungslinie an:
    E-Mail: nachrechnung.bruecken@bast.de