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Liste der vordringlich zu untersuchenden Brücken im Bestand der Bundesfernstraßen
Entsprechend einer Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat das Bundesverkehrsministerium den Straßenbauverwaltungen der Länder im Jahr 2010 rund 2.200 Teilbauwerke zur Nachrechnung und Ertüchtigung des Brückenbestandes der Bundesfernstraßen benannt, die entsprechend der Dringlichkeit höchste Priorität haben und vordringlich zu untersuchen sind. Hierzu gehören 1.263 Teilbauwerke im Zuge von Autobahnen und 929 Teilbauwerke im Zuge von Bundesstraßen.
Zu den Listen dieser Bauwerke werden noch folgende Hinweise gegeben:
Das Bundesverkehrsministerium hat mit Schreiben StB17/7192.70/23-1425389 vom 26.05.2011 die "Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand" (Nachrechnungsrichtlinie) bekannt gegeben.
Ein Gremium aus Fachleuten der Verwaltung, der Wissenschaft und der Praxis haben bisherige Erfahrungen bei der statistischen Überprüfung von Bestandsbauwerken sowie Ergebnisse von gezielt durchgeführten Forschungsprojekten für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Nachrechnung und Ertüchtigung bestehender Straßenbrücken in einer Richtlinie zusammengefasst.
Fragen und Stellungnahmen zur Nachrechnungslinie und zu deren Auslegung können per E-Mail an die BASt gerichtet werden. Diese können nur aufgenommen und beantwortet werden, wenn dazu das dafür bereit gestellte Formblatt verwendet wird. Die eingehenden Fragen und Stellungnahmen werden gesammelt und an das zuständige Gremium zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen zur Nachrechnungsrichtlinie werden hier bekannt gegeben.
Daniel Eickmeier
Telefon: 02204 43-6403
Ralph Holst
Telefon: 02204 43-6400
Fragen und Stellungnahmen zur Nachrechnungslinie an:
E-Mail: nachrechnung.bruecken@bast.de