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Straßentunnel - Ereignisse

Ereignismeldewesen gemäß Allgemeinem Rundschreiben Nummer 03/2008

Am 30.04.2004 wurde die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz eingeführt. Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EG Tunnel-Richtlinie wurde daraufhin das seinerzeit für den Bereich der Bundesfernstraßen maßgebliche nationale Regelwerk, die "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT), Ausgabe 2003 überarbeitet und mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nummer (ARS) 10/2006 als Ausgabe 2006 eingeführt. Mit der Einführung der RABT 2006 am 27.04.2006 wurde die EG Tunnel-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Die Einführung der EG Tunnel-Richtlinie beziehungsweise deren Einarbeitung in die RABT 2006 hat zur Folge, dass seitens der Mitgliedstaaten im Rhythmus von zwei Jahren ein Bericht an die EU-Kommission zu erstellen ist. Dieser soll Angaben über Häufigkeit und Ursachen von schweren Unfällen und Bränden in Tunneln des Transeuropäischen Straßennetzes (TERN), sowie über die Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen und –maßnahmen enthalten. Um die hierfür erforderlichen Daten bezüglich der aufgetretenen Tunnelereignisse bundesweit einheitlich zu erfassen, wurde ein Meldebogen entwickelt, der gemäß ARS Nummer 10/2006 und Nummer 03/2008 für Tunnel im Zuge von Bundesfernstraßen ab einer Länge von 400 Metern von den jeweiligen Verwaltungsbehörden auszufüllen und der BASt zu übermitteln ist.

Die Grafik zeigt den Ablauf des Meldewesens von Ereignissen in Straßentunneln

Die Schwerpunkte der anschließenden Auswertungen liegen auf den unterschiedlichen Ereignissen und deren Ursachen, wobei auch die Ursachen für unterschiedliche Zeitdauern und Ausmaße gleichartiger Ereignisse verglichen werden sollen. Weitere Auswertungen sollen sich auf die objektspezifischen Daten beziehen, um unterschiedliche Ereignisse in gleichartigen Anlagen gegenüberstellen zu können. Ein Hauptaspekt, auch nach EG Tunnel-Richtlinie liegt aber auf der Betrachtung des Einflusses der Sicherheitseinrichtungen und –maßnahmen. Hierbei sollen Funktion, Wirksamkeit und Akzeptanz der in den jeweiligen Anlagen eingesetzten Einrichtungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Ereignissen betrachtet werden.

Der Ereignismeldebogen wurde nach einer erfolgreichen Testphase im Frühjahr 2008 eingeführt. Neben den Ereignismeldungen an die EU-Kommission sollen die Ergebnisse der Ereignisauswertungen für die Durchführung von Risikoanalysen gemäß RABT 2006 zur Verfügung stehen.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße  53
    51427 Bergisch Gladbach
  • Christof Sistenich
    Telefon: 02204 43-6301