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Geräuschprüfverfahren

Die Absenkungen der einzelnen Geräuschgrenzwerte in den gesetzlichen Regelungen für Kraftfahrzeuge führen nicht zu einer Reduzierung der Straßenverkehrsgeräusche insgesamt. Durch ein neues Geräuschprüfverfahren, das die tatsächlichen Betriebszustände im innerstädtischen Verkehr stärker berücksichtigt, sollen zukünftig die Geräuschemissionen von neuen Fahrzeugen vermindert werden. Die Lärmbelastung für die betroffene Bevölkerung soll so spürbar gesenkt werden.

Die Betriebsdaten verschiedenster Fahrzeuge in unterschiedlichen Verkehrsbedingungen wurden ermittelt und führten zu dem Vorschlag, auch die Prüfbedingungen für die Messung von Geräuschemissionen von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ECE R41) zu ändern. Der Vorschlag zur Änderung der Regelung orientiert sich an dem Standard ISO/CD 362, der in der ISO TC 43/SC/WG42N erstellt wurde.

Die in diesem Standard vorgeschlagene Geräuschprüfung ist bezüglich Durchführung und Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung anspruchsvoller als die bisherige Prüfung. Für motorisierte Zweiräder muss die Praktikabilität der Geräuschprüfung aber noch nachgewiesen werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht durch eigene Messungen die Praktikabilität des vorgeschlagenen Verfahrens und ermittelt für diese Prüfprozedur neue Grenzwerte.