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Fußgänger- und Radfahrerschutz

Der Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern im Falle einer Kollision mit einem Pkw bildet einen wesentlichen Beitrag der passiven Fahrzeugsicherheit zur Abmilderung der Unfallfolgen im Straßenverkehr. Nach Fahrzeuginsassen und motorisierten Zweiradfahrern stellen Fußgänger die drittgrößte Gruppe der Verkehrstoten in Deutschland, wobei die Zahl der getöteten Fußgänger schon erheblich reduziert werden konnte. Radfahrer hingegen bilden inzwischen die mit deutlichem Abstand größte Gruppe an getöteten oder schwerverletzten (KSI) Straßenverkehrsteilnehmer innerorts.

Die Grafik zeigt eine schematische Darstellung des Fußgängerschutz-Komponententests Fußgängerschutz-Komponententests

Passive fahrzeugseitige Maßnahmen zum Fußgängerschutz leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Reduzierung der Unfallfolgen bei Fußgänger-Fahrzeug-Unfällen. Die von der Arbeitsgruppe Fußgängersicherheit der EEVC erarbeitete Prüfvorschrift bildet die Grundlage sowohl für die im Rahmen der europäischen Gesamtfahrzeugtypgenehmigung gemäß Verordnung (EU) 2018/858 geforderten und in UN-Regelung Nr. 127 beschriebenen Fußgängerkomponententests, als auch für Verbraucherschutztests nach Euro NCAP. Alle erforderlichen Versuchsreihen werden in der BASt durchgeführt. Die BASt verfügt hierzu über ein von Euro NCAP anerkanntes Prüflabor für Fußgängerkomponententests und ist ein vom Kraftfahrt-Bundesamt benannter technischer Dienst für die gesetzlichen Typzulassungsprüfungen zum Fußgängerschutz.

Um auch Radfahrer als die zweite große Gruppe ungeschützter Verkehrsteilnehmer durch passive fahrzeugseitige Maßnahmen zu adressieren, werden ab dem Jahr 2022 die Prüf- und Bewertungsverfahren bei Euro NCAP und ab dem Jahr 2024 die Anforderungen gemäß der neuen allgemeinen Sicherheitsverordnung (EU) 2019/2144 entsprechend modifiziert und verschärft.

Komponententests

Das Foto zeigt die Fußgängerschutz-Prüfstände der BASt Fußgängerschutz-Prüfstände der BASt (Foto: BASt/BGS)

Die Komponententests werden mit Prüfkörpern durchgeführt, die die unterschiedlichen Körperregionen eines Fußgängers repräsentieren. Kopf-, Oberschenkel- und Beinimpaktoren treffen hierbei unter vorgeschriebenen Versuchsparametern und Randbedingungen auf verschiedene Bereiche der Fahrzeugfront. Dabei dürfen fest definierte biomechanische Belastungsgrenzwerte nicht überschritten werden. Mit diesen Komponententests werden die bestehenden fahrzeugseitigen Maßnahmen zum Fußgänger- und Radfahrerschutz hinsichtlich einer Fußgänger-/Radfahrerverträglichkeit von Pkw-Frontflächen evaluiert und das Schutzpotenzial von Fahrzeugen bei Unfällen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern verbessert.

Die Komponententests umfassen im einzelnen:

  • Tests mit Kinder- und Erwachsenenkopfprüfkörpern gegen die Fronthaube und Windschutzscheibe.
  • Tests mit dem Oberschenkelprüfkörper gegen die Fronthaubenvorderkante.
  • Tests mit Bein- und Oberschenkelprüfkörpern gegen den Stoßfänger.

Neue aktive Schutzsysteme

Neben den klassischen passiven Systemen finden auch aktive Systeme der passiven Fahrzeugsicherheit vermehrt Anwendung. Insbesondere sich im Falle einer Kollision mit einem Fußgänger in Sekundenbruchteilen aufstellende Motorhauben oder Windschutzscheibenairbags bieten zusätzlichen Deformationsraum und Möglichkeiten zum Energieabbau beim Kopfaufprall.

Auch das Schutzpotenzial dieser neuen Systeme wird von der BASt zunächst hinsichtlich der korrekten Funktionsweise von Sensorik und Aktuatorik sowie schließlich mit den beschriebenen Komponententests geprüft und bewertet.