Feldversuch Lang-Lkw
Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit Wirkung vom 1. Januar 2012 einen Feldversuch mit Lang-Lkw gestartet. Die Vorgaben für den Feldversuch sind in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt.
Der über fünf Jahre andauernde Feldversuch wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet. Er ist in drei Untersuchungsphasen gegliedert.
Erste Untersuchungsphase
Die erste Untersuchungsphase wird etwa ein Jahr umfassen. In umfangreichen statistischen Erhebungen werden anhand von Fahrtprotokollen und Befragungen zahlreiche Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen, den Fahrern, den transportierten Gütern und den gewählten Routen erfasst. Mit Hilfe von Interviews und Beobachtungen sollen unter anderem die Interaktionen der Fahrzeuge mit der Infrastruktur und anderen Verkehrsteilnehmern analysiert werden. Als Beispiele sind die Befragungen anderer Verkehrsteilnehmer, Begleitung von Fahrern von Lang-Lkw im Fahrzeug oder Beobachtungen von Abbiegevorgängen und dem Fahrverhalten in Baustellen zu nennen.
Ergänzend werden in dieser Zeit auch eine Reihe von experimentellen und modelltheoretischen Untersuchungen vorgenommen. Dazu zählt beispielsweise die Ermittlung der Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung und den Brandschutz von Straßentunneln. Die Erkenntnisse der ersten Untersuchungsphase werden anschließend aufbereitet, ausgewertet und in einem ersten Zwischenbericht dokumentiert.
Zweite Untersuchungsphase
Parallel zu diesen Aktivitäten beginnt bei möglichen Unfällen mit Beteiligung von Lang-Lkw die Sammlung von Unfallmeldebögen und von Daten eventueller anderer besonderer Ereignisse im Zusammenhang mit dem Einsatz von Lang-Lkw (zum Beispiel Brand im Tunnel). Diese zweite Untersuchungsphase wird sich Aufgrund der zu erwartenden relativ geringen Anzahl an Lang-Lkw im Feldversuch aus statistischen Gründen über den gesamten Zeitraum des Feldversuchs erstrecken.
Dritte Untersuchungsphase
Etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Ausnahme-Verordnung (etwa im Sommer 2016) sind in einer dritten Untersuchungsphase Nacherhebungen zu den Arbeitsschritten der ersten Untersuchungsphase geplant. Die gesamten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung werden durch die BASt in einem abschließenden Bericht nach dem Ende des Feldversuchs zusammengefasst.
Technische Details
Lang-Lkw dürfen eine maximale Länge von 25,25 Metern haben.
Genauere Details regelt § 4 der LKWÜberlStVAusnV. Zum Vergleich: Die bisherige Länge von Sattelkraftfahrzeugen beträgt maximal 16,50 Meter, die von Lastzügen (Lastkraftwagen mit einem Anhänger) maximal 18,75 Meter.
Die zulässige Gesamtmasse der Lang-Lkw beträgt 40 Tonnen, im Vor- und Nachlauf beim Kombinierten Verkehr 44 Tonnen. Diese
Gewichtsgrenzen gelten bereits bisher bei herkömmlichen Lkw.
- Mögliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (Lang-Lkw)
Weitere Informationen
- Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV): https://www.ebundesanzeiger.de unter „Amtlicher Teil des Bundesanzeigers“, Veröffentlichungsdatum 21.12.2011
Ausnahmeverordnung: LKWÜberlStVAusnV (pdf 337-KB) - Leitfaden (pdf 51-KB) für potenzielle Teilnehmer des Feldversuchs mit Informationen zu den Teilnahmebedingungen.
- Fragen und Antworten zum Feldversuch Lang-Lkw
