Fotomontage aus Bildern der Arbeitsbereiche der Bundesanstalt für Straßenwesen



Sammlung Brücken- und Ingenieurbau

Erfahrungssammlung zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)

Zum 1. Mai 2003 wurden die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Anwendung bei Neubauten für den Brücken- und Ingenieurbau bekannt gegeben.

Die Zusammenfassung und Neustrukturierung aller bisher vorhandenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Brücken- und Ingenieurbau zu einer ZTV-ING und die Herausgabe als Loseblattsammlung ist die notwendige Voraussetzung, um künftig vertragsrechtliche und technische Anpassungen, insbesondere an europäisch harmonisierte Produktnormen, schnell und flexibel umsetzen zu können.

Inhaltliche Änderungen der bisherigen zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen wurden nur insoweit vorgenommen, wie sie zur Anpassung an die DIN-Fachberichte oder neue europäische Produktnormen erforderlich waren. Des Weiteren wurden hinsichtlich der Überwachung und Güteüberwachung die Regelungen der Musterbauordnung übernommen und die allgemeinen Regelungen der einzelnen ZTV in Teil 1 Allgemeines zusammengefasst.

Fragen und Stellungnahmen

Zur Erfahrungssammlung mit den ZTV-ING und deren Auslegung wurde eine Koordinierungsstelle bei der BASt eingerichtet. Alle Fragen und Stellungnahmen zu den ZTV-ING können nur aufgenommen oder beantwortet werden, wenn sie dieser Stelle unter Verwendung des hierfür entwickelten Formblatts per E-mail zugeleitet werden. Die eingehenden Fragen und Stellungnahmen werden durch die Koordinierungsstelle geprüft und an die zuständigen Arbeitsgruppen (AG) der BASt oder an den Unterausschuss Baudurchführung (UA-B) des Bund/ Länder Hauptausschuss Brücken- und Ingenieurbau zur Bearbeitung weitergegeben. Nach abschließender Bearbeitung der Stellungnahmen durch die AG und/oder den UA wird der Verfasser durch die Koordinierungsstelle aus Wettbewerbsgründen lediglich darüber benachrichtigt, ob die Stellungnahme im künftigen Regelwerk berücksichtigt werden kann oder nicht. Aus reinen Verständnisfragen resultierende Erläuterungen der AG oder des UA werden zusätzlich in der dafür eingerichteten Webseite (Erfahrungssammlung zu den ZTV-ING) bekannt gegeben.

Damit ist es möglich, die in der Praxis gesammelten Erfahrungen mit den ZTV-ING zu bündeln, in den zuständigen AG oder dem Unterausschuss Baudurchführung zu beraten und möglichst zeitnah umzusetzen, damit den Anwendern der ZTV-ING jederzeit ein vertragsrechtlich sowie technisch aktuelles und kohärentes Regelwerk für den Brücken- und Ingenieurbau zur Verfügung gestellt werden kann.

Fragen und Stellungnahmen sind unter Verwendung des Formblatts per sammlung.bruecken@bast.de der Koordinierungsstelle, Herrn Hübecker, zu übermitteln.

Dokumente zum Download

DIN–Fachberichte für Berechnung und Bemessung

Fragen/ Stellungnahmen zu den DIN–Fachberichten für Berechnung und Bemessung sind über die eigens hierfür eingerichtete Webseite (Europäische Regelungen im Brücken- und Ingenieurbau) an die BASt zu richten.

Zusatzinformationen

ZTV-Ing-Logo

Kontakt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße  53
51427 Bergisch Gladbach
Fax: 02204 43-673
Dr. Peter Haardt
Telefon: 02204 43-810
Stephan Hübecker
Telefon: 02204 43-846


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