Fotomontage aus Bildern der Arbeitsbereiche der Bundesanstalt für Straßenwesen



Schutzeinrichtungen an Straßen

Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland vor dem Hintergrund neuer europäischer Normen

Fahrzeug-Rückhaltesysteme gehören zu den Bauprodukten und unterliegen damit auf der europäischen Ebene der Bauproduktenrichtlinie. Das bedeutet, dass sie innerhalb der Europäischen Union nur dann angeboten und gehandelt werden dürfen, wenn ihre Brauchbarkeit nachgewiesen wurde. Der Nachweis der Brauchbarkeit gilt als erbracht, wenn ein Bauprodukt mit den zugehörigen Anforderungen einer europäischen Norm oder einer Europäischen Technischen Zulassung übereinstimmt.

Für Fahrzeug-Rückhaltesysteme ist die entsprechende europäische Norm die DIN EN 1317. Diese wurde zum 01.01.2008 harmonisiert und hat eine Übergangsfrist von drei Jahren. Also dürfen ab dem 01.01.2011 in Europa nur noch CE-gekennzeichnete Fahrzeug-Rückhaltesysteme (mit Ausnahme der Produkte nach Teil 4 der DIN EN 1317) in Verkehr gebracht werden.

Die Anforderungen dieser Europäischen Norm wurden im Arbeitsschuss 3.7 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bei der Erarbeitung der neuen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) berücksichtigt. Die RPS 2009 regeln den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen an Straßen in Deutschland, also unter welchen Bedingungen Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Übergangskonstruktionen und Anfangs- und Endkonstruktionen zum Schutz vor Abkommen von der Fahrbahn eingesetzt werden.

Einsatzempfehlungen

Ergänzend zu den RPS 2009 wurden vom Bund-Länder-Arbeitsgremium Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme erarbeitet, die den Straßenbauverwaltungen Hilfestellungen bei der Umsetzung der RPS 2009 geben sollen. In den Einsatzempfehlungen sind Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die angewendet werden können, wenn die Regelungen der RPS 2009 nicht vollständig eingehalten werden können, beispielsweise erforderliche Längenkürzungen der Schutzeinrichtung aufgrund einmündender Wege.

Das Foto zeigt einen AnpralldämpferEinsatz eines Anpralldämpfers nach RPS 2009

Darüber hinaus wurde die BASt vom BMVBS beauftragt, ein Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme zu entwickeln. Es werden Kriterien definiert, die Fahrzeug-Rückhaltesysteme aufweisen müssen, um nach den RPS 2009 an Straßen in Deutschland eingesetzt werden zu können. Die Einsatzfreigabekriterien werden demnächst veröffentlicht. Die Liste der für den Einsatz freigegebenen Systeme wird voraussichtlich Anfang 2010 publiziert.

Einführung von Leistungsklassen

In den RPS 2009 wird nicht mehr der Einsatz bestimmter Schutzeinrichtungen empfohlen, sondern es werden systemneutrale Anforderungen in Form von Leistungsklassen für die unterschiedlichen Einsatzbereiche festgelegt. Die europäische Anforderungs- und Prüfnorm DIN EN 1317 „Rückhaltesysteme an Straßen“ definiert diese Leistungsklassen.

Hersteller, die Fahrzeug-Rückhaltesysteme auf dem Markt anbieten wollen, lassen diese unter anderem bei der BASt nach den Vorgaben der CEN-Normen prüfen, um Nachweise über die Leistungsfähigkeit beim Anprall unterschiedlich schwerer Fahrzeuge an ihre Rückhaltesysteme zu erbringen.

Um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen, muss der Hersteller sein Produkt bei einer notifizierten Prüfstelle nach DIN EN 1317 prüfen lassen, eine werkseigene Produktionskontrolle aufbauen und von einer notifizierten Überwachungsstelle überwachen lassen. Abschließend wird das Produkt unter Vorlage aller nach DIN EN 1317 erforderlichen Unterlagen bei einer notifizierten Zertifizierungsstelle wie der BASt (NB 0760) zertifiziert.

Erst nach Durchlauf dieses Prozesses und der Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats durch die Zertifizierungsstelle darf der Hersteller das CE-Kennzeichen auf seinem Produkt anbringen.

Weitere Informationen

Zusatzinformationen

Das Foto zeigt eine Autobahn mit SchutzeinrichtungenBisherige Standard-Schutzeinrichtungen an einer Autobahn nach RPS 89

Das Foto zeigt Schutzeinrichtungen aus Stahl und Beton Neu installierte Schutzeinrichtungen aus Stahl und Beton mit Übergangskonstruktion nach RPS 09



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