Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Mögliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (Lang-Lkw)

im Sinne des § 3 der LKWÜberlStVAusnV vom 19. Dezember 2011

Die Grafik zeigt eine mögliche Kombinationen von Lang-Lkw 1. Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug) bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern (Typ 1)

Die Grafik zeigt eine mögliche Kombinationen von Lang-Lkw 2. Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern (Typ 2)

Die Grafik zeigt eine mögliche Kombinationen von Lang-Lkw 3. Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern (Typ 3)

Die Grafik zeigt eine mögliche Kombinationen von Lang-Lkw 4. Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern (Typ 4)

Die Grafik zeigt eine mögliche Kombinationen von Lang-Lkw 5. Lastkraftwagen mit einem Anhänger bis zu einer Gesamtlänge von 24,00 Metern (Typ 5)

Die zulässige Gesamtmasse der Lang-Lkw darf, wie auch bisher bei den herkömmlichen Lkw, 40 Tonnen beziehungsweise 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr betragen. Die tatsächliche Anzahl der Achsen kann daher geringer sein als hier beispielhaft dargestellt.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße  53
    51427 Bergisch Gladbach
  • Dr. Marco Irzik
    E-Mail: LangLkw@bast.de