Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Lang-Lkw – Feldversuch

Betrieb von Lang-Lkw-Kombinationen des Typs 2 kann fortgeführt werden

Die ergänzenden fahrdynamischen Untersuchungen der BASt von Lang-Lkw-Kombinationen des Typs 2 mit Schwerpunkt auf der Fahrstabilität ergaben aus wissenschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Fortführung des Betriebs. Lang-Lkw des Typs 2 sind Sattelkraftfahrzeuge mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern. Die 8. Änderungsverordnung Lang-Lkw erschien am 28.12.2017 im elektronischen Bundesanzeiger.

Die BASt begleitete von 2012 bis 2016 den Feldversuch Lang-Lkw wissenschaftlich. Dabei konnten Fragen der fahrdynamischen Stabilität von Lang-Lkw des Typs 2 zunächst auf der Basis von Simulationsrechnungen beantwortet werden. Eine belastbare Aussage zur Fahrstabilität ist jedoch aufgrund des in Fahrdynamiksimulationen nicht quantifizierbaren Einflusses des verbauten elektronischen Stabilitätssystems ESC nur anhand von realen Fahrversuchen möglich. Daher sollten die Erkenntnisse aus den überwiegend theoretischen Überlegungen hinsichtlich der Fahrdynamik durch weitere Untersuchungen abgesichert werden, bevor Lang-Lkw vom Typ 2 für einen Dauerbetrieb zugelassen werden.

Die Untersuchungsergebnisse wurden nun veröffentlicht und zeigen, dass aus wissenschaftlicher Sicht unter fahrdynamischen Gesichtspunkten keine Bedenken gegen eine Fortführung des Betriebs von Lang-Lkw-Kombinationen des Typs 2 bestehen:

Feldversuch mit Lang-Lkw abgeschlossen

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 1. Januar 2012 bis 31.12.2016 einen Feldversuch mit Lang-Lkw durchgeführt. Die Vorgaben für den Feldversuch waren in der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) geregelt.

Der über fünf Jahre andauernde Feldversuch wurde durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet. Aufgrund der Fülle und Komplexität der zu betrachtenden Fragestellungen wurden bestimmte Themen durch externe Forscher bearbeitet. Die wissenschaftliche Begleitung war in mehrere Untersuchungsphasen gegliedert.

Seit Dezember 2016 liegt der Abschlussbericht vor:

Vorträge zum Abschlussbericht
TitelAnlass/Veranstaltung DatumOrtVeranstalter
Feldversuch mit Lang Lkw in Deutschland (PDF, 1MB)Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der DVWG, BV Berg & Mark06.07.2017WuppertalDVWG, BV Berg & Mark
Trial on Longer Trucks in Germany (PDF, 850KB)6. Deutsch - Chinesische Konferenz zur Umsetzung des Aktionsplans „Grüne Logistik“22.06.2017BerlinBMVI
Trial on Longer Trucks in Germany (PDF, 850KB)Konferenz "Ecocombi: una realtá in Europa - Un' oppertunità per l' Italia"17.05.2017RomANITA

Einsatz von Lang-Lkw

Auf Grundlage des Abschlussberichts erfolgte die Entscheidung des BMVI über den weiteren Einsatz von Lang-Lkw:

Untersuchungsphasen des Feldversuchs

Anlaufphase

In der gegen Ende 2012 abgeschlossenen Anlaufphase wurde das während des Entwurfs der Ausnahme-Verordnung von der BASt entwickelte Untersuchungsprogramm an die sich einstellenden Rahmenbedingungen angepasst und weiterentwickelt. Die Aufträge an die externen Gutachter wurden vergeben. Gemeinsam wurde die detaillierte Vorgehensweise bei den verschiedenen Untersuchungen abgestimmt. So wurden beispielsweise Fragebögen entwickelt, mit einigen teilnehmenden Speditionen hinsichtlich Handhabung und Aufwand getestet und Pre-Tests zum Einsatz von Erfassungstechnik für Fahrverhaltensbeobachtungen durchgeführt.

Datenerhebungsphase

Praktisch mit dem Eingang der ersten Teilnahmebekundung eines Unternehmens begann die Datenerhebungsphase. Diese umfasste die Sammlung und Auswertung der im Rahmen der Meldung bei der BASt eingehenden Unterlagen.

Zur Datenerhebungsphase gehörte auch die Sammlung von Unfallmeldebögen bei möglichen Unfällen mit Beteiligung von Lang-Lkw und von Daten eventueller anderer besonderer Ereignisse im Zusammenhang mit dem Einsatz von Lang-Lkw (zum Beispiel Brand im Tunnel). Diese Untersuchungsphase erstreckte sich über den gesamten Zeitraum des Feldversuchs.

Analysephase

Die Analysephase umfasste etwa ein Jahr. In umfangreichen statistischen Erhebungen wurden anhand der entwickelten Fahrtprotokolle und Befragungen zahlreiche Angaben zu den eingesetzten Fahrzeugen, den Fahrern, den transportierten Gütern und den gewählten Routen erfasst. Mit Hilfe von Interviews und Beobachtungen wurden unter anderem die Interaktionen der Fahrzeuge mit der Infrastruktur und anderen Verkehrsteilnehmern analysiert. Als Beispiele sind die Begleitung von Fahrern von Lang-Lkw im Fahrzeug oder Beobachtungen von Abbiegevorgängen und des Fahrverhaltens in Baustellen zu nennen.

Ergänzend wurden in dieser Zeit auch eine Reihe von experimentellen und modelltheoretischen Untersuchungen vorgenommen. Dazu zählt beispielsweise die Ermittlung der Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung und den Brandschutz von Straßentunneln. Die Erkenntnisse dieser Untersuchungsphase wurden nach Abschluss aufbereitet, ausgewertet und in einem ersten Zwischenbericht dokumentiert.

Abschlussphase

Etwa zur Halbzeit des Feldversuchs wurde der Zwischenbericht zu den Untersuchungen der Analysephase vorgelegt. Zum Teil bereits bei der Konzeption der Begleituntersuchung vorgesehen, zum Teil auf Basis der Ergebnisse der Analysephase wurden bis zum Ende des Feldversuchs weitere Untersuchungen durchgeführt. Die gesamten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung wurden durch die BASt in einem abschließenden Bericht zum Ende des Feldversuchs zusammengefasst.

Technische Details

  • Lang-Lkw dürfen eine maximale Länge von 25,25 Metern haben.

    Genauere Details regelt § 4 der LKWÜberlStVAusnV. Zum Vergleich: Die bisherige Länge von Sattelkraftfahrzeugen beträgt maximal 16,50 Meter, die von Lastzügen (Lastkraftwagen mit einem Anhänger) maximal 18,75 Meter.

  • Die zulässige Gesamtmasse der Lang-Lkw beträgt 40 Tonnen, im Vor- und Nachlauf beim Kombinierten Verkehr 44 Tonnen. Diese Gewichtsgrenzen gelten bereits bisher bei herkömmlichen Lkw.
  • Mögliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (Lang-Lkw)

Weitere Informationen und Veröffentlichungen zum Feldversuch