Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Helme und Schutzkleidung

Helme und Schutzkleidung schützen Zweiradfahrer vor Verletzungen bei Verkehrsunfällen. Seit 1976 erhebt die BASt die Benutzung von Helmen bei motorisierten Zweiradfahrern und Beifahrern im Innerortsverkehr. Wie viele Radfahrer einen Helm tragen, beobachtet die BASt seit 1992.

Für motorisierte Zweiradbenutzer wurde am 1.8.1980 ein Verwarnungsgeld für die Missachtung der Helmtragepflicht eingeführt. Seit Mitte der 80er Jahre liegt die Helmtragequote kontinuierlich bei annähernd 100%.

Das Foto zeigt ein Kind mit einem Fahrradhelm (Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.)

Etwa die Hälfte aller Fahrer motorisierter Zweiräder trägt heute neben dem Helm komplette Schutzkleidung oder Teile einer Schutzkleidung wie Jacke, Stiefel oder Handschuhe. Bei den Mitfahrern liegt die Quote etwas niedriger. Das Tragen der Schutzkleidung ist allerdings stark von der Fahrzeugart abhängig.

Gut zehn Prozent aller Fahrradfahrer tragen einen Schutzhelm im Innerortsbereich. Bei Kindern zwischen sechs und zehn Jahren sind die Zahlen deutlich höher: Rund zwei Drittel tragen heute einen Helm.

Weitere Informationen