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Wirtschaftlichkeitsbewertung besonderer Parkverfahren zur Lkw-Parkkapazitätserhöhung an BAB

Zur Erhöhung der Kapazität von Lkw-Rastanlagen an Autobahnen wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Verfahren realisiert. Um Kosten und Nutzen unterschiedlicher Parkverfahren im Einzelfall gegeneinander abwägen zu können, wurde nun im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Methode zur Wirtschaftlichkeitsberechnung entwickelt. Damit soll künftig ein Vergleich konventioneller Parkverfahren mit besonderen Verfahren wie dem Kolonnenparken oder Kompaktparken unter wirtschaftlichen Aspekten ermöglicht werden.

Das Bild zeigt das besondere Parkverfahren (oben) und das konventionelle Parkverfahre (unten) auf Lkw Rastanlagen Gleiche Anzahl Parkplätze auf weniger Platz: Das besondere Parkverfahren (oben) benötigt ein Drittel weniger Fläche als das konventionelle Parkverfahren (unten) (Bilder: PTV Transport Consult GmbH)

Aufgabenstellung

Der vorhandene Parkraum für Lkw an Bundesautobahnen (BAB) entspricht derzeit nicht dem erforderlichen Bedarf. Zur Erhöhung der Kapazität von Parkmöglichkeiten kommen neben dem konventionellen Neu-, Um- oder Ausbau von Rastanlagen auch besondere, telematisch gestützte, Parkverfahren wie Kolonnenparken oder Kompaktparken in Betracht. Bislang lag der Schwerpunkt von Untersuchungen auf den technischen Aspekten der besonderen Parkverfahren. Im Auftrag der BASt untersuchte die PTV Transport Consult GmbH nun die bei einer Kapazitätserhöhung von Rastanlagen gegebenen Rahmenbedingungen und führte eine systematische Verifizierung durch. Ziel war die Entwicklung einer Methode zur Wirtschaftlichkeitsbewertung der besonderen Parkverfahren im Vergleich zum konventionellen Ausbau.

Untersuchungsmethode

Als Ausgangsbasis fand eine Kategorisierung der unterschiedlichen Typen von Parkierungsanlagen statt. Diese umfassten sowohl konventionelle als auch besondere Parkverfahren, mit denen Lkw-Parkkapazitätserhöhungen an BAB realisiert werden. Daraufhin wurden die Kostenkomponenten ermittelt. Sowohl die Planungs- und Investitionskosten als auch die nach der Inbetriebnahme anfallenden Betriebs- und Instandshaltungskosten fanden dabei Berücksichtigung. Zur Bewertung der Nutzen der unterschiedlichen Parkverfahren wurden Kriterien definiert. Im Vordergrund stand dabei die Erhöhung des Parkstandangebots. Weitere Bewertungskriterien sind der Umweltaspekt und die technische Systemverfügbarkeit. Gegenüber dem konventionell bewirtschafteten Parkraum spielte darüber hinaus ein eventueller Zeitgewinn bei der Errichtung der Telematikanlage eine Rolle. Für die vergleichende Bewertung wurde ein formalisiertes Bewertungsverfahren eingesetzt. Eine Validierung des entwickelten Berechnungstools erfolgte an den Rastanlagen Lehrter See-Nord (BAB 2) und Hasselberg-West (BAB 7) sowie an der Parkanlage Stauferburg-West an der BAB 45.

Ergebnisse

Als Ergebnis der Untersuchung liegt ein formalisiertes und beispielhaft evaluiertes Bewertungsverfahren vor. Möglich ist eine gewichtete Betrachtung der derzeit enthaltenen vier wesentlichen Bewertungskriterien. Darüber hinaus können bis zu zwei weitere Bewertungskriterien verwendet werden. Durch die toolbasierte Kostenerfassung sowohl der Investitionskosten als auch der laufenden Kosten des Betriebes der Parkierungsanlage können die Kostenkomponenten transparent dargestellt werden. Ferner bietet das Verfahren eine Basis, die Kosten zu vergleichen und mit den Nutzenkomponenten verbunden zu interpretieren. Die Evaluierung des Berechnungstools erfolgte anhand von fünf Anwendungsfällen an drei ausgewählten Rastanlagen, für die Planungen und teilweise Kosten vorlagen. Die Anwendung des Berechnungstools zeigt, dass die im Tool hinterlegten Einheitspreise mit ihren Min-Max-Werten plausibel erscheinen.

Folgerungen

Gegenwärtig hängt die Entscheidung für ein konventionelles oder besonderes Parkverfahren immer vom Einzelfall ab. Die Ergebnisse der Untersuchung ermöglichen es jedoch erstmals, besondere und konventionelle Parkverfahren nach einem formalisierten Verfahren bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten und zu vergleichen. Da bislang nur wenige Erfahrungen bei den besonderen Parkverfahren vorliegen, wird sich die Eignung des Bewertungstools erst durch einen breiteren Einsatz in der Praxis zeigen.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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