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Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen

Zur Inklusion aller Fahrgäste in Fernlinienreisebussen bedarf es mehr als die ab 2020 vorgeschriebenen Rollstuhlplätze. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitete deshalb Empfehlungen, wie Barrierefreiheit für möglichst viele mobilitätseingeschränkte Personen umsetzbar ist. Der erarbeitete Maßnahmenkatalog kann in künftige, europaweite Anforderungen einfließen.

Das Foto zeigt die Piktogramm-Serie Menschen & Behinderung von anatom5 perception marketing GmbH und Tourismus für Alle Deutschland e.V Piktogramm-Serie: Menschen & Behinderung (Bild: anatom5 perception marketing GmbH und Tourismus für Alle Deutschland e.V. - NatKo: www.anatom5.de / www.natko.de)

Aufgabenstellung

Ab 2020 müssen Fernlinienbusse Mindeststandards im Sinne der Inklusion aller Fahrgäste aufweisen. Dazu gehören neben der Ausstattung mit zwei Rollstuhlstellplätzen und Einstiegshilfen für Rollstuhlnutzer auch die Schaffung entsprechender Freiräume für einen ungehinderten Zugang. Details zur barrierefreien Ausstattung von Fernlinienbussen sind bislang noch nicht verbindlich geregelt. Im Auftrag der BASt erstellte die Human-Factors-Consult GmbH (HFC) eine Definition von Barrierefreiheit und erarbeitete Empfehlungen für notwendige Maßnahmen. Die Gesetzgebung für eine europaweit einheitliche Regelung zur Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen soll so konkret unterstützt werden.

Untersuchungsmethode

In einem ersten Arbeitsschritt galt es, eine allgemeingültige Definition für Barrierefreiheit bei Fernlinienbussen zu entwickeln. Dazu wurden auf Barrierefreiheit bezogene Regelungen und Empfehlungen recherchiert. Mehrere Workshops ergaben einen Überblick bisheriger Angebote für barrierefreies Reisen und die von den potenziellen Fahrgästen gewünschten Bedarfe und Bedürfnisse. In die Überarbeitung der Definition flossen zudem die Erfahrungen von Fahrzeugherstellern und Fernlinienbusreiseanbietern ein. Detailinterviews mit Fahrgästen unterschiedlicher Mobilitätseinschränkungen sowie Fahrzeugtechnikern und Infrastrukturbetreibern konkretisierten die Anforderungen und Möglichkeiten. Unter Einbeziehung von internationaler Best-Practice-Beispiele wurden Maßnahmenpakete für die Fahrzeugausstattung, den Betrieb und die Infrastruktur formuliert. Berücksichtigung fanden dabei außerdem die Arbeiten der Arbeitsgruppe „Lastenheft Barrierefreiheit“, mit der auch ein inhaltlicher Austausch stattfand. Schließlich wurden die Maßnahmenpakete einer kritischen Betrachtung der praktischen Umsetzbarkeit und der daraus entstehenden Kosten unterzogen.

Ergebnisse

Formuliert wurden konkrete Maßnahmenpakete für die Fahrzeugausstattung, den Betrieb und die Infrastruktur. Die Barrierefreiheit bei einer Fernlinienbusreise soll für verschiedene Fahrgastgruppen gewährleisten werden, ohne die technische und betriebliche Machbarkeit zu übergehen. Dabei wurde deutlich, dass entlang der gesamten Reisekette umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Fernlinienbusreise im Sinne der erarbeiteten Definition barrierefrei zu gestalten. Verschiedene Arten der Mobilitätsbeeinträchtigung bedingen unterschiedliche Anforderungen, die zum Teil in Konflikt zueinander stehen. Deutlich wurde, dass mit dem Begriff Barrierefreiheit oft lediglich die rollstuhlgerechte Ausstattung des Busses verbunden wird. Dies allein reicht jedoch nicht aus. So liegt ein Schwerpunkt des Unterstützungsbedarfs auf Personen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, wie auch auf lernbeeinträchtigten Menschen im Bereich der Informationsdarbietung Motorisch eingeschränkte Fahrgäste bedürfen hauptsächlich beim Ein- und Ausstieg der Unterstützung und sind gegebenenfalls auf Rollstuhlplätze im Bus angewiesen. Fragen der Reisevorbereitung und der Reiseanschlussmöglichkeiten, also die Erreichbarkeit sowie der Zu- und Abgang an Fernlinienbushaltestellen, sind ebenso wichtig.

Folgerungen

Der erarbeitete Maßnahmenkatalog gibt Empfehlungen für die Verwirklichung einer grundsätzlich barrierefreien Reise mit dem Fernlinienbus. Die Bedarfe nahezu aller Gruppen Mobilitätsbeeinträchtigter werden dabei berücksichtigt. Maßnahmen für Reisende mit Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörapparates erscheinen als weitgehend problemlos umsetzbar. Auch Maßnahmen für motorisch beeinträchtigte Fahrgäste sind gut realisierbar, sofern nur ein Umsetzen aus dem Rollstuhl in einen Bussitz erforderlich ist. Als schwieriger erweist sich die Nutzung des Rollstuhls als Fahrgastsitz und dessen Sicherung. Wesentlich und wünschenswert ist darüber hinaus die Bereitstellung einer barrierefreien Infrastruktur, um die Barrierefreiheit der gesamten Reisekette sicherzustellen.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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