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Qualität von Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) hat sich in den vergangenen Jahren als Instrument zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bewährt. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines positiven Gutachtens sind für die Betroffenen jedoch nicht leicht ersichtlich. Deswegen empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer seriösen Fahreignungsberatung, für die die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nun ein Konzept zur Qualitätssicherung erarbeitet hat. Eine anbieterneutrale Information der Betroffenen, einheitliche Beratungsinhalte und rechtlich geregelte Qualifikationsanforderungen an die Berater können für höhere Transparenz sorgen und unseriöse Beratungsangebote können besser erkannt werden.

Das Foto zeigt zwei Männer bei einem Beratungsgespräch Als Voraussetzung für die Neuerteilung eines Führerscheins wird eine Teilnahme an einer Fahreignungsberatung empfohlen. (Bild: TÜV SÜD)

Aufgabenstellung

Das System des Führerscheinrückerhalts stand in der Vergangenheit vielfach in der Kritik. Für Betroffene waren die Anforderungen, die in einer MPU an sie gestellt werden, sowie Angebote, Kompetenz und Qualifikation von Fahreignungsberatern nicht immer klar ersichtlich. Die frühzeitige Aufklärung durch ein MPU-Informationsportal (MPU) leistet bereits einen wesentlichen Beitrag, um Betroffenen die erforderlichen Informationen zugänglich zu machen. Rechtliche Regelungen im Bereich der Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen werden als sinnvoll ergänzender Schritt in Richtung Transparenz angesehen. Betroffenen soll damit eine Grundlage gegeben werden, auf der sie die Qualifikation von Beratern hinsichtlich ihrer Kompetenz und Seriosität nachprüfen können. Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums entwickelte die BASt ein Konzept zur Qualitätssicherung. Unseriöse MPU-Vorbereitungsangebote und fragwürdige Umgehungsmöglichkeiten wie Führerscheintourismus sollen so wirkungsvoll erkannt und vermieden werden können.

Untersuchungsmethode

Für die Entwicklung eines Konzepts zur Qualitätssicherung wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Experten der Arbeitsfelder “Begutachtung der Fahreignung” und “Rehabilitation” sowie aus Vertretern der Fahrerlaubnisbehörden, der Aufsichtsbehörden und der Bundesländer zusammensetzte. Erarbeitet wurden Ziele, Inhalte und Qualitätsmerkmale sowie das Konzept der Fahreignungsberatung. Von zentralem Interesse war, insbesondere im Hinblick auf das Erreichen der Ziele, die Qualifikation der Fahreignungsberatenden und derer, die fahreignungsfördernde Maßnahmen durchführen. Vor- und Nachteile verschiedener Optionen zur Qualitätssicherung wurden diskutiert und mündeten in Vorschläge für das Anerkennungsverfahren und die Überwachung.

Ergebnisse

Die Arbeitsgruppe kam zu folgenden Empfehlungen: Als Voraussetzung für die Neuerteilung eines Führerscheins wird eine Teilnahme an einer Fahreignungsberatung bei jedem Entzug/Verzicht der Fahrerlaubnis als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfohlen. Bei Antragstellung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis könnte der Nachweis über die Teilnahme vorgelegt werden. Die entsprechenden Beratungsinhalte sollten in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert sein. Unmittelbar nach Kenntnis des belastenden Ereignisses könnten die Behörden Betroffene auf die Teilnahme an einer Beratung hinweisen. Daraus ergäbe sich eine kostengünstige und individuell angemessene Variante als erster Schritt zur Förderung der Fahreignung.

Eine solche Erstberatung sollte anbieterneutral erfolgen. Für die Qualitätssicherung der Fahreignungsberatung wäre es wünschenswert, eine amtliche Anerkennung der Berater einzuführen. Im Bereich der rechtlich bereits geregelten verkehrspsychologischen Tätigkeiten wäre ein einheitliches Anerkennungs- und Überwachungsverfahren empfehlenswert. Auch hier müsste eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, in der die Grundqualifikationen festgelegt und über die Zusatzqualifikation die Tätigkeitsbereiche definiert werden.

Folgerungen

Die MPU hat sich in der Vergangenheit als ein Instrument bewährt, das nachhaltig zur Steigerung der Verkehrssicherheit beiträgt. Die Ergebnisse der Projektgruppe zur Qualität in Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen wurden vom Arbeitskreis V beim 52. Verkehrsgerichtstag in Goslar 2014 aufgenommen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises bestätigen die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung für die Qualifikation von Personen, die in der Vorbereitung auf die MPU tätig sind.

Weitere Informationen:

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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