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Nutzung von Radwegen in Gegenrichtung - Sicherheitsverbesserungen

Radfahrer, die auf Radwegen regelwidrig links unterwegs sind, leben gefährlich. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchte, ob die Gefährdungen für linksfahrende Fahrradfahrer auf beidseitig nutzbaren Radwegen ähnlich hoch sind. Als Folgerungen wurden Handlungsstrategien zur Erhöhung der Sicherheit erarbeitet.

Das Foto zeigt einen Linksfahrender Radfahrer auf einem Zweirichtungsradweg Linksfahrender Radfahrer auf Zweirichtungsradweg (Bild: PGV - Alrutz)

Aufgabenstellung

Regelwidrig linksfahrende Radfahrer sind einer erheblich höheren Gefährdung ausgesetzt als rechtsfahrende Radfahrer. Vor allem an Einmündungen oder verkehrsreichen Grundstückszufahrten rechnen einbiegende und somit wartepflichtige Kraftfahrer nicht mit Radverkehr von rechts. Über die Sicherheit auf Radwegen, die in beiden Richtungen befahren werden dürfen, lagen bislang nur wenige belastbare Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Untersuchung sollte deshalb die Gefährdung des regelwidrig linksfahrenden Radverkehrs auf Einrichtungsradwegen mit der des linken Radverkehrs auf Zweirichtungsradwegen verglichen werden. Im Fokus der Untersuchung stand dabei die Wirkung verschiedener Maßnahmen zur Sicherung des linken Radverkehrs auf Zweirichtungsradwegen. Aus den Ergebnissen sollten Handlungsstrategien zur Erhöhung der Sicherheit im Zusammenhang mit dem Linksfahren abgeleitet werden.

Untersuchungsmethode

Mittels einer Umfrage unter Mitgliedsstädten des Städtetages und des Städte- und Gemeindebundes sowie ausgewählten Landkreisen wurden die Erfahrungen mit der Zulassung und Sicherung des Radverkehrs auf Radwegen in Gegenrichtung ermittelt. Verglichen wurde zudem das Verkehrsverhalten auf Radverkehrsanlagen mit Zweirichtungsbetrieb mit den Ergebnissen anderer Untersuchungen an Straßen mit beidseitigen Einrichtungsradwegen. In diese Analyse flossen Untersuchungen auf 49 Radverkehrsanlagen ein. Mit Verkehrszählungen und Verhaltensbeobachtungen an den Zweirichtungsradwegen wurden die Radverkehrsstärken im Straßenquerschnitt und die Flächennutzung des Radverkehrs nach Fahrtrichtungen erfasst. Anhand von Unfallanalysen fand eine Ermittlung des Unfallrisikos des linksfahrenden Radverkehrs unter Berücksichtigung verschiedener Maßnahmen zu seiner Sicherung statt. An 14 Einmündungen oder verkehrsreichen Grundstückszufahrten mit unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen wurden Beobachtungen durchgeführt. Neben dem Verhalten von Kraftfahrzeugführern und Radfahrern wurden die Geschwindigkeiten der Radfahrenden beider Fahrtrichtungen sowie kritische Situationen erfasst.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Befragungen weisen darauf hin, dass die meisten Kommunen das Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis einhalten. Danach soll die Benutzung linker Radwege nur in Ausnahmefällen nach sorgfältiger Prüfung angeordnet werden. Auf Zweirichtungsradwegen in linker Richtung zeigt sich ein weit verbreitetes, fehlendes Problembewusstsein für die Gefährdungsrisiken im Einmündungsbereich. An Einmündungen und Grundstückszufahrten wird von zahlreichen einbiegenden Fahrzeugen nicht mit der notwendigen Sorgfalt bezüglich des Bremsverhaltens und Blickkontakts auf eine Radverkehrsfurt mit Zweirichtungsbetrieb zugefahren. Unzureichende Sichtverhältnisse zwischen einbiegenden Kraftfahrzeugen und dem linken Radverkehr stellen ein wesentliches Gefährdungsmerkmal dar. Bei den Unfallabläufen wurden keine Unterschiede zwischen regelwidrig und erlaubt linksfahrendem Radverkehr festgestellt. Vorrangig handelt es sich um Einbiegen/Kreuzen-Unfälle von Radfahrern und Kraftfahrzeugen an Einmündungen und Grundstückszufahrten.

Die Analyse von Zweirichtungsradwegen und Einrichtungsradwegen hat gezeigt, dass viele Radfahrer den Zweirichtungsradweg in linker Richtung nutzen, jedoch auch viele Radfahrer unerlaubt bei beidseitigen Einrichtungsradwegen links fahren.

Folgerungen

Eine Freigabe innerörtlicher Radwege in Gegenrichtung sollte nur in Ausnahmefällen geschehen. Als sinnvoll wird eine Präzisierung der Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung für die Freigabe linker Radwege angesehen. Dabei sollte kritischen Einmündungen und Grundstückszufahrten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Einhaltung ausreichender Sichtbeziehungen muss grundsätzlich gewährleistet sein. Mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen wie Piktogrammen mit Richtungspfeilen, Roteinfärbung der Radverkehrsfurt und insbesondere baulichen Maßnahmen lässt sich ein spürbarer Sicherheitsgewinn erzielen, zum Beispiel Radwegüberfahrten mit fahrdynamisch wirksamen Rampensteinen. Besondere Bedeutung kommt der Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer über die Gefahren des Linksfahrens von Radfahrern zu. Bei Einrichtungsradwegen sollte das regelwidrige Linksfahren insbesondere bei Unfallauffälligkeiten überwacht und geahndet werden.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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