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Schutzstreifen für Radfahrende sollen auf Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte nun das Gefährdungspotenzial für Radfahrer und Radfahrerinnen im Mischverkehr mit und ohne Schutzstreifen. Darüber hinaus wurden die Einflüsse des Radverkehrs auf die Verkehrsqualität innerörtlicher Straßenabschnitte untersucht.
Schutzstreifen für Radfahrende gewinnen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Diese im „Seitenbereich“ der Fahrbahn zur Verfügung gestellte Fläche darf von anderen Fahrzeugen nur bei Bedarf und ohne Gefährdung des Radverkehrs befahren werden. Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde das Gefährdungspotenzial für Radfahrer und Radfahrerinnen auf Hauptverkehrsstraßen mit und ohne Schutzstreifen untersucht. Darüber hinaus sollten der Einfluss von Radverkehr im Mischverkehr auf die Leistungsfähigkeit und die Verkehrsqualität von Straßenabschnitten ermittelt werden.
Als Grundlage der Untersuchung dienten die Recherche und die Aufbereitung des derzeitigen Erkenntnisstandes zur Radverkehrsführung im Mischverkehr. Zu diesem Zweck wurde unter anderem eine Kommunalrecherche zur aktuellen und zukünftig geplanten Anwendung von Schutzstreifen durchgeführt. Zur Bestimmung des Gefährdungspotenzials fand im Rahmen einer Verkehrssicherheitsanalyse eine Auswertung der Unfalldaten von sieben deutschen Städten statt. Gleichzeitig wurde das Verkehrsverhalten anhand von Videobeobachtungen auf 40 Strecken mit und ohne Schutzstreifen analysiert. Erfasst und ausgewertet wurden unter anderem die Geschwindigkeiten von Kfz- und Radverkehr sowie Überholvorgänge und Abstände. Die Beobachtungen erfolgten sowohl an zweistreifigen als auch an vierstreifigen Strecken.
Aufbauend auf den Erhebungsdaten wurde eine mikroskopische Simulation durchgeführt, die der Bestimmung der Verkehrsqualität mit Radverkehrseinfluss diente.
Schutzstreifen führen im Vergleich zum Mischverkehr ohne Schutzstreifen zu einer erhöhten Akzeptanz der Fahrbahnnutzung. Sowohl bei zweistreifigen als auch bei vierstreifigen Querschnitten senken Schutzstreifen den Anteil der Radfahrer, die den Gehweg nutzen. Damit können Konfliktpotenziale, welche durch die Seitenraumnutzung entstehen, verringert werden. Auf Strecken mit wie auch ohne Schutzstreifen erhöhen sich die Unfalldichten mit steigender Nutzungsintensität des Straßenumfeldes. Zweistreifige und auch vierstreifige Querschnitte mit Schutzstreifen weisen jedoch eine geringere Unfallschwere auf als vergleichbare Strecken mit reinem Mischverkehr. Obwohl Schutzstreifen nicht generell zu verringerten seitlichen Überholabständen führen, ist eine Tendenz zu verringerten seitlichen Überholabständen beim Überholen ohne Gegenverkehr zu beobachten.
Anhand der Ergebnisse der Simulation konnte für verschiedene Kombinationen aus Kfz- und Radverkehrsstärke eine Qualitätsbewertung des Kfz-Verkehrs vorgenommen werden. Radverkehr im Mischverkehr kann auch weit über die derzeit in der Praxis auftretenden Verkehrsstärkenkombinationen abgewickelt werden, ohne dass die Qualität des Kfz-Verkehrs dadurch maßgeblich beeinträchtigt wird.
Ein Schutzstreifen ist eine gute Alternative für eine Radverkehrsführung im Mischverkehr, wenn die Einsatzbedingungen und Entwurfsparameter eingehalten werden. Der Ansatz zur Bewertung der Verkehrsqualität des Kfz-Verkehrs bei Radverkehr im Mischverkehr auf Basis von Qualitätsstufen kann als Grundlage für ein Verfahren zur zukünftigen Gestaltung des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen dienen.
Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 257, 2015
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
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