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Bordsteinkanten mit einheitlicher Bordhöhe und Bodenindikatoren an Überquerungsstellen

Für Nutzer von Rollatoren und Rollstühlen stellt ein möglichst ebenerdiger Übergang zwischen Gehweg und Fahrbahn eine deutliche Erleichterung dar. Doch blinde und sehbehinderte Menschen benötigen beim Überqueren einer Straße eindeutige Hinweise zur Fahrbahnbegrenzung. Für Überquerungsstellen an Hauptverkehrsstraßen wurden deshalb standardisierte Einsatzempfehlungen und Ausführungshinweise für Bordsteine und Bodenindikatoren entwickelt.

Das Foto zeigt eine Überquerungsstelle mit einheitlicher Bordhöhe Überquerungsstelle mit einheitlicher Bordhöhe (Bild: Dirk Boenke, STUVA e.V., Köln)

Aufgabenstellung

Bordsteine stellen sowohl für blinde und sehbehinderte Menschen, als auch für Nutzer von Rollstühlen und Rollatoren ein mitunter schwieriges Hindernis dar. Es besteht ein Konflikt zwischen der taktilen Erkennbarkeit einerseits und der Überrollbarkeit andererseits. Auf einer empirisch fundierten Grundlage sollten deshalb standardisierte Einsatzempfehlungen und Ausführungshinweise für Bordsteine und Bodenindikatoren bei Überquerungsstellen an Hauptverkehrsstraßen entwickelt werden. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ließ Voraussetzungen und Eignung verschiedener Elemente untersuchen und Lösungsvorschläge ableiten.

Untersuchungsmethode

Die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze zur Ausgestaltung Überquerungsstellen wurden zunächst mithilfe einer Literaturanalyse zusammengetragen. Um empirisch belastbare Aussagen zur individuellen Mobilität der entsprechenden Gruppen zu erhalten, fand daraufhin eine Nutzerbefragung von 1.384 blinden und sehbehinderten Menschen zu ihren Erfahrungen statt. Nachfolgend wurden objektive Messungen sowie subjektive Erhebungen durchgeführt, um die unterschiedlichen Elemente hinsichtlich ihrer Funktionalität für die jeweiligen Nutzergruppen bewerten zu können. Ergänzend fand eine Abfrage der subjektiven Eindrücke von Probanden hinsichtlich der Überrollbarkeit oder Ertastbarkeit der Elemente statt. Diese Tests wurden von Menschen mit Behinderung unter Verwendung ihres persönlichen Hilfsmittels durchgeführt. Der Objektivierung der Ergebnisse diente eine Vergleichsgruppe von Menschen ohne Behinderung, die ebenfalls eines der drei Hilfsmittel Langstock, Rollator oder Rollstuhl nutzte.

Ergebnisse

Für Bordsteinkanten an Überquerungsstellen mit einheitlicher Bordhöhe erwies sich eine Einbauhöhe von drei Zentimetern als geeigneter Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Nutzergruppen. Bei dieser Einbauhöhe stellt ein Rundbord mit einem Radius von zwei Zentimetern die beste Lösung dar, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden. Differenzierter müssen die Bodenindikatoren betrachtet werden: Für den Einsatz an Überquerungsstellen können bei Noppenstrukturen breite Kegelstümpfe nach DIN 32984 als guter Kompromiss zwischen Taktilität und Überrollbarkeit angesehen werden. Eine deutliche Warnfunktion kann diagonal angeordneten Kegelstumpfnoppen zugesprochen werden.

Folgerungen

Für den Einsatz an Überquerungsstellen an Hauptverkehrsstraßen ergeben sich aus den Untersuchungsergebnissen Empfehlungen für Anwendung und Ausbildung der Bordsteine und Bodenindikatoren. Bei der Fortschreibung technischer Regelwerke finden diese Erkenntnisse Berücksichtigung. Weiterhin sollten unter anderem die Vermeidung von Entwässerungsschächten, Rinnen, Unebenheiten und stark strukturierter Beläge im Überquerungsstellenbereich bei der Gesamtplanung und Bauausführung besondere Beachtung finden. Bei Ausbildung einer Überquerungsstelle mit einer Einbauhöhe von drei Zentimetern ist die Ausführung von Entwässerungsrinnen möglichst ohne Kante zur Fahrbahndecke im Oberbau sowie eine möglichst exakte Einbauhöhe des Bordsteins und eine hohe Lagestabilität zu gewährleisten. Für die sichere Mobilität der betroffenen Gruppen im Verkehrsraum wird zudem ein regelmäßiges Mobilitätstraining empfohlen, welches Strategien zur Überwindung von Bordsteinen oder die richtige Interpretation von Bodenindikatoren umfasst.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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