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Alkohol-Interlocks für alkoholauffällige Kraftfahrer

Jeder Zehnte, der im Straßenverkehr sein Leben lässt, stirbt bei einem Unfall, bei dem Alkohol im Spiel war. Zur Reduzierung alkoholbedingter Unfälle bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchte, inwieweit die Kombination von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren und Rehabilitationsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen kann. Eine frühzeitige Anwendung könnte die Rückfallhäufigkeit von Trunkenheitsfahrern verringern.

Das Bild zeigt eine Grafik zur Beurteilung von Alkohol-Interlock als Möglichkeit die Verkehrssicherheit zu erhöhen Wie beurteilen Sie Alkohol-Interlock als Möglichkeit die Verkehrssicherheit zu erhöhen? (Bild: BASt)

Aufgabenstellung

Fahrten unter Alkoholeinfluss stellen nach wie vor ein ernstes Problem für die Verkehrssicherheit dar. Alkoholunfälle fordern verhältnismäßig viele Opfer, jeder zehnte im Straßenverkehr Getötete kam im Jahr 2012 durch einen Unfall ums Leben, bei dem Alkohol eine Rolle spielte. 71 Prozent der bei Unfällen mit Personenschaden beteiligten alkoholisierten Autofahrer waren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr absolut fahruntauglich. Internationale Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass die Nutzung von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren in Kombination mit rehabilitativen Maßnahmen zu einer deutlichen Reduktion des Rückfälligkeitsrisikos von Trunkenheitsfahrern beiträgt. Wesentliches Ziel des Projekts unter der Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen war die Ausarbeitung eines Programmkonzepts zur Etablierung eines flächendeckenden Einsatzes von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren (Alkohol-Ignition-Interlocks, AII) für alkoholauffällige Kraftfahrer in Deutschland.

Untersuchungsmethode

Im Rahmen einer umfangreichen Literaturrecherche wurden Erfahrungen mit verschiedenen Rehabilitationsansätzen aus dem In- und Ausland gesammelt und ausgewertet. Zur Entwicklung neuer Strategien und Maßnahmen fanden Gespräche mit entscheidungsrelevanten Vertretern der Landesverkehrsministerien, Juristen, verkehrspolitischen Sprechern verschiedener Parteien sowie Vertretern eines kommerziellen Anbieters von Wegfahrsperren statt. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden seinerzeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) abgeklärt und im Rahmen des Bund-Länder-Fachausschusses diskutiert. Da Wegfahrsperren in anderen Ländern schon länger im Einsatz sind, wurde darüber hinaus ein internationaler Erfahrungsaustausch organisiert.

Ergebnisse

Die Anwendung eines Programms “Alkohol-Interlock in Kombination mit einer Rehabilitationsmaßnahme” wird als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Maßnahmensystems in Deutschland angesehen. Die erarbeiteten Kriterien erlauben eine Definition der Gruppe jener Alkoholfahrer, die für ein AII-Programm geeignet erscheinen. Danach kommt zunächst die Zielgruppe der Ersttäter mit einer Blutalkoholkonzentration unter 1,6 Promille in Frage. Die resultierende Rehabilitationsmaßnahme beinhaltet eine Thematisierung der im Datenspeicher der Wegfahrsperre gespiegelten Trink-Fahr-Realität des einzelnen Trunkenheitsfahrenden. Da das Ziel einer andauernden Verhaltensänderung verfolgt wird, sollte die Maßnahme durch einen besonders qualifizierten Verkehrspsychologen geleitet werden.

Darüber hinaus wurden konkrete Anwendungsempfehlungen zu Ablaufprozessen erarbeitet. Fragen der Qualitätssicherung wurden unter anderem unter dem Aspekt des Datenschutzes behandelt und auch der Schutz vor Manipulationen wurde thematisiert. Weitere Empfehlungen konnten bezüglich der beteiligten Institutionen wie Werkstätten, Service-Stellen oder Trägern von Rehabilitationsmaßnahmen gegeben werden. Eine Abschätzung des Sicherheitspotenzials fand auf theoretischer Ebene statt.

Folgerungen

Die Ergebnisse dieses Berichtes stellen das weltweit erste Konzept für eine begleitende verkehrspsychologische Rehabilitationsmaßnahme dar, die systematisch die Daten des Datenspeichers für therapeutische Zwecke nutzt. Therapeuten wird damit ein sowohl zeitnahes als auch objektives Feedback zum therapeutischen Fortschritt an die Hand gegeben. Zur flächendeckenden Umsetzung eines Alkohol-Ignition-Interlock-Programms in Deutschland bedarf es allerdings einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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