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Minikreisverkehre gelten als sicher und leistungsfähig. In der Praxis sind bei unterschiedlichen Einsatzkriterien vielfältige Gestaltungen anzutreffen und ein anwendbares Verfahren zur Beurteilung der Verkehrsqualität existierte bisher nicht. Nun ließ die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Einsatzbereiche und -grenzen sowie Anforderungen an die Gestaltung von Minikreisverkehren unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, des Verkehrsablaufs und der Lärmemissionen erarbeiten.
Die Anlage von Minikreisverkehren im innerörtlichen Straßennetz steigert vielfach die Verkehrssicherheit und bewirkt einen flüssigen Verkehrsablauf. Als weitere Vorteile gelten der geringe Flächenverbrauch sowie niedrige Kosten. Vor allem auf Hauptverkehrsstraßen und in Ortsdurchfahrten zeigt sich jedoch, dass den Einsatzkriterien wie der Einhaltung der Kapazitätsgrenzen sowie der nötigen Erkennbarkeit durch einheitliche Entwurfselemente vielfach zu wenig Beachtung geschenkt wird. Ziel war es daher, die in der Praxis anzutreffende Vielfalt zu erfassen und auf Grundlage empirischer Untersuchungen belastbare Aussagen zur Verkehrssicherheit und zur Qualität des Verkehrsablaufs in Abhängigkeit von Lage und Funktion der Minikreisverkehre im Straßennetz zu gewinnen. Dabei wurden die jeweilige Ausgestaltung sowie die Lärmemission berücksichtigt.
Die Untersuchung hatte verschiedene Schwerpunkte: Bei Minikreisverkehren in Ortseinfahrtbereichen standen Verkehrssicherheitsaspekte wie Geschwindigkeit und Radverkehr im Vordergrund. Minikreisverkehre in Erschließungsstraßen wurden vor allem hinsichtlich Begreifbarkeit und einheitlicher Gestaltung untersucht. Außerdem wurde bei den untersuchten Minikreisverkehren besonders die bauliche Ausführung u.a. der Kreisinsel und der Fahrbahnteiler betrachtet. Zur Übersicht realisierter Minikreisverkehre fand mittels eines Fragebogens eine bundesweite Recherche statt. Die nachfolgende Bewertung der Verkehrssicherheit umfasste etwa 100 Minikreisverkehre und erstreckte sich auf den Vergleich des Unfallgeschehens sowie die Berechnung der Unfallkennwerte. Anhand von zehn Fallbeispielen wurde ein Berechnungsverfahren zur Bewertung der Verkehrsqualität entwickelt. Zudem fand an drei Minikreisverkehren eine Schallpegelmessung zur Bewertung der Lärmemission statt.
Die untersuchten Minikreisverkehre haben sich, auch im Vergleich mit anderen möglichen einsetzbaren Knotenpunktarten, als sehr sichere Knotenpunktart erwiesen. Die mittlere Unfallkostenrate von fast der Hälfte der Minikreisverkehre liegt deutlich unter denen von Einmündungen und Kreuzungen mit Verkehrszeichenregelung und Lichtsignalanlagen. Dabei weisen 4-armige Minikreisverkehre ein höheres Unfallgeschehen als 3-armige auf. Ein deutlicher Einfluss besonderer Umstände lässt sich nicht ableiten. Aber bei Betrachtung der zehn unfallträchtigsten Minikreisverkehre, an denen etwa 40 Prozent aller Unfälle geschehen sind, zeigt sich, dass jeder zweite Unfall bei Nässe passierte und an etwa jedem dritten Unfall Radfahrer beteiligt waren. Die Verkehrsbeobachtungen ließen eine deutliche Beeinflussung der in der Zufahrt wartenden Verkehrsteilnehmer durch die am selben Knotenarm ausfahrenden Fahrzeuge erkennen. Eine mikroskopische Verkehrsflusssimulation ergab zudem, dass der kapazitätsmindernde Einfluss bevorrechtigter Fußgängerströme bislang unterschätzt wurde. Für die Beurteilung des Verkehrsablaufs wurde ein Verfahrensvorschlag auf Basis der Zeitlückentheorie abgeleitet. Ein relevanter Einfluss der Oberflächengestaltung der Kreisinsel auf die Lärmemission war nicht ableitbar.
Die Ergebnisse der Untersuchung ermöglichen Empfehlungen zu Einsatzbereichen und -grenzen sowie zur einheitlichen Gestaltung von Minikreisverkehren. Für die Verkehrssicherheit ist es wichtig, die erforderlichen Sichtfelder immer einzuhalten. Die Erkennbarkeit kann durch Hinweisschilder, welche die Vorfahrtregelung betonen, und durch besondere Auswahl des Oberflächenbelages verstärkt werden.
Minikreisverkehre – Ableitung ihrer Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 240, 2014
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
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