HinweisCookies
Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.
Dankmar Alrutz, Wolfgang Bohle, Stefanie Busek, PGV - Alrutz, Planugsgemeinschaft Verkehr, Hannover
76 Seiten
Erscheinungsjahr: 2015
Preis: 16,50 €
Bestellung eines gedruckten Exemplars beim Carl Schünemann Verlag GmbH
Dieser Bericht steht auch kostenfrei im elektronischen BASt-Archiv ELBA zur Verfügung.
Während der Erkenntnisstand über die hohe Gefährdung des regelwidrig linksfahrenden Radverkehrs vergleichsweise gut ist, liegen über die Sicherheit auf Radwegen, die in beiden Richtungen befahren werden dürfen, bislang nur wenige belastbare Erkenntnisse vor. Die Untersuchung sollte
Dazu wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:
Die Ergebnisse zeigen, dass
Eine Freigabe innerörtlicher Radwege in Gegenrichtung sollte weiterhin nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Die Bestimmungen der VwV-StVO für die Freigabe linker Radwege sollten sogar noch präzisiert werden. Eine besondere Aufmerksamkeit ist den aufgrund örtlicher Gegebenheiten kritischen Einmündungen und Grundstückszufahrten zu widmen. Grundsätzlich ist die Einhaltung ausreichender Sichtbeziehungen zu gewährleisten. Neben den gemäß VwV-StVO erforderlichen Beschilderungen kann durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Piktogramme mit Richtungspfeilen, Roteinfärbung der Radverkehrsfurt und insbesondere bauliche Maßnahmen ein spürbarer Sicherheitsgewinn erzielt werden.
Für die Verkehrssicherheitsarbeit kommt der Information und Aufklärung des Radverkehrs über die Gefahren des Linksfahrens besondere Bedeutung zu. In der Fahrschulausbildung und auch danach (zum Beispiel Pressekampagne) sollte dafür sensibilisiert werden, an Einmündungen und Grundstückszufahrten grundsätzlich auf Radverkehr aus beiden Richtungen zu achten. Bei Einrichtungsradwegen sollte das regelwidrige Linksfahren insbesondere bei Unfallauffälligkeiten überwacht und geahndet werden.
Knowledge about the high risk of cyclists riding irregular on the left road side is relative good, whereas there is just little knowledge about the safety of two-way cycle paths.
The study should
The investigation was based on
Main results are:
Conclusions:
In general, cycling in left direction should be permitted as an exception. Recommendations are given for some additions at VwV § 2 Abs. 4, 3 and 4 StVO, to specify the legal requirements for permitting cycling in left direction. Special attention should be paid to danger points such as junctions and busy driveways as exempli gratia of filling stations or of parking grounds of shopping centres.
Visibility requirements have to be verified. At crossovers of two-way cycle paths at junctions, in general cycle-pictograms and arrows in both direc-tions of cycle-traffic should be marked. A raised cycle-path with ramps in the minor road reducing speed of motorists turning in raises safety of cyclists in both directions.
Enforced information of cyclists and motorists about safety risks at junctions and driveways is required. Motorists should be sensitized to look in both directions onto the cycle path. Due to the safety risks, irregular cycling should be controlled and punished by a fine especially at roads where accidents of cyclists in left direction occurred.
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Info-Service
Telefon: 02204 43-9101
Fax: 02204 43-2550
info@bast.de
Carl Ed. Schünemann KG
Zweite Schlachtpforte 7
28195 Bremen
Telefon: 0421 36903-53
Fax: 0421 36903-48
buchverlag@schuenemann-verlag.de
www.schuenemann-verlag.de
Die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen stehen ab dem Jahrgang 2003 zum Teil als kostenfreier Download im elektronischen BASt-Archiv ELBA zur Verfügung.