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Ältere Brückenüberbauten, bei denen Risse die Spannbewehrung kreuzen, bedürfen zur Abschätzung der Notwendigkeit einer Instandsetzung einer eingehenden Beurteilung des Ist-Zustandes. Insbesondere gilt es dabei eindeutig festzulegen, ob hinsichtlich der vorgespannten Bewehrung ein Dauerfestigkeitsproblem vorliegt oder nicht.
Das notwendige Maß und die Art der Instandsetzung können nur Anhand dieser Beurteilung festgelegt werden. Zur Minimierung der Kosten gilt es dabei, die unkritischen Fälle vorab auszusondern und in einem abgestuften Verfahren den Grad eines möglichen Dauerfestigkeitsproblems festzustellen.
In den einzelnen Bundesländern wurden in vergangenen Jahren eine Reihe älterer Bauwerke, die vor Einführung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Kunstbauten, Ausgabe 1980 und der DIN 4227 Teil 1, Ausgabe 12/1979 gebaut wurden und insbesondere Risse in den Koppelfugen aufwiesen, instandgesetzt. Die der Beurteilung solcher Bauwerke zugrunde gelegten Annahmen sowie die Vorgehensweisen waren unterschiedlich.
Ziel der Handlungsanweisung ist es, für alle Fälle ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten sowie verbindliche Annahmen und einzuhaltende Grenzen des Beanspruchungsniveaus vorzugeben.
Die Handlungsanweisung wurde mit Erlass StB 25/38.55.10 -07/26 BASt 98 vom 25. Juni 1998 zur Anwendung im Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
Ralph Holst
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Daniel Eickmeier
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