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Straßentunnel - Gefahrguttransporte

Mit der Fortschreibung des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) von 2007 wurden Tunnelbeschränkungscodes für Gefahrgüter eingeführt. Hierdurch wurde die Grundlage für eine europaweit einheitliche Regelung im Falle einer Beschränkung von Gefahrguttransporten durch Straßentunnel geschaffen.

Unter Berücksichtigung der EG-Tunnelrichtlinie und den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln 2006 (RABT) wurde für Deutschland im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein Verfahren entwickelt, mit dem die Gefahrgutrisiken für alle Straßentunnel auf Basis von Risikoanalysen einheitlich bewertet und Einschränkungen für den Gefahrguttransport durch definierte Tunnelkategorien kenntlich gemacht werden können.

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde zur Durchführung der Kategorisierung ein zweistufiges Verfahren entwickelt. Die Stufen selbst wiederum sind in jeweils zwei Schritte unterteilt.

Stufen und Schritte

In der ersten Stufe des Verfahrens erfolgt eine Grobbeurteilung, in der zweiten Stufe eine vertiefte Betrachtung. Kann der zu untersuchende Tunnel in der Stufe 1 nicht der Kategorie A (keine Beschränkung) zugeordnet werden, folgt Stufe 2. Hier wird mit vertiefenden Analyseverfahren und genaueren objektspezifisch erhobenen Eingangsdaten zunächst das Gefahrgutrisiko für den Tunnel bestimmt. Ist auch in diesem Schritt der Tunnel nicht in die Kategorie A einzuordnen, wird in einem weiteren Schritt das Gefahrgutrisiko sowohl für den Tunnel als auch für eine geeignete Umfahrungsstrecke bestimmt.

Als Resultat des letzten Schrittes steht eine Entscheidungsgrundlage für die zuständige Behörde zur Kategorisierung des Tunnels zur Verfügung: B, C, D oder E. Diese schließt eine Bewertung der Gefahrgutrisiken ein, die sich durch die Verlagerung der Gefahrguttransporte auf die Umfahrungsstrecke ergeben.